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Beitragsordnung des M.Gladbacher Turnvereins 1848 e.V.

Jahresbeiträge:

Erwachsene/r 195,00 €
Junges Mitglied (Kind, Jugendliche/r, Erwachsene/r bis 26 Jahre einschließlich) 160,00 €
Ehepaar/Lebensgemeinschaft 335,00 €
Elternteil/Großelternteil und ein Junges Mitglied 285,00 €
Zwei Geschwister (Junge Mitglieder) 275,00 €
Elternteil/Großelternteil und zwei Junge Mitglieder 355,00 €
Ehepaar/Lebensgemeinschaft und ein Junges Mitlglied 375,00 €
Ehepaar/Lebensgemeinschaft und zwei und mehr Junge Mitglieder 400,00 €
 
Einmalige Aufnahmegebühr:
Erwachsene/r 60,00 €
Junges Mitglied 40,00 €

Pro Familie werden höchstens 140,00 € an Aufnahmegebühr erhoben.

 

I. Unsere Beiträge beinhalten die Nutzung unserer Platzanlage einschließlich des Freibades und aller im Übungsplan aufgeführten Angebote. Ausgenommen sind außerordentliche Angebote, deren Beiträge dann gesondert mitgeteilt werden. Bei unseren Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge, die am 1. Januar eines Kalenderjahres oder bei Neueintritt mit der Aufnahme in den Verein fällig werden. Bei Eintritt bis zum 31. März ist der volle Jahresbeitrag, bei Eintritt bis zum 30. Juni drei Viertel, bei Eintritt bis 30. September die Hälfte und bei Eintritt nach dem 30. September ein Viertel des Jahresbeitrags zu entrichten.

II. Kinder unter 4 Jahren sind beitragsfrei, müssen aber angemeldet sein (mit Aufnahmegebühr), wenn sie den Platz betreten oder unsere Angebote nutzen. Sie können jedoch nur im Zusammenhang mit einer Erwachsenenmitgliedschaft (der Eltern oder Großeltern) aufgenommen werden.

Hinweis: Kinder unter 8 Jahren dürfen den Platz und das Schwimmbad nur benutzen, wenn sie von einem erwachsenen Mitglied beaufsichtigt werden.

III. Junge Mitglieder bis zu einem Alter von 26 Jahren zahlen nur den Jugendbeitrag (oben B) oder bleiben im Familienbeitrag.

Der Beitrag eines Jungen Mitgliedes, dessen Ausbildungsstätte oder Hochschule mehr als 200 km vom Vereinssitz entfernt liegt, wird – bei bereits bestehender Mitgliedschaft – auf Antrag (ab dem 1. Januar des folgenden Jahres) auf 60,00 € ermäßigt, wenn ein entsprechender Ausbildungsnachweis vorgelegt wird.

IV. Die Beitragszahlung erfolgt per Einzug (Lastschrift). Der Einzug der Beiträge kann wunschgemäß einmal jährlich im Februar, halbjahresweise jeweils im Februar und August, oder quartalsweise im Februar, Mai, August und November erfolgen. Eine Aufteilung der Aufnahmegebühr ist nicht möglich; sie ist in voller Höhe bei der ersten Zahlung fällig. Auf
besonderen Wunsch ist auch eine Zahlung per Rechnung möglich.

V. Für das Erstellen eines neuen Mitgliedsausweises wird ein Unkostenbeitrag von 5,00 € erhoben.

Bei Änderungen im persönlichen Bereich (Wechsel von betragsfreiem Kind zum Jungen Mitglied und vom Jungen Mitglied zum Erwachsenen) sowie für die Beitragsermäßigung nach III. Satz 2 kommt es auf das Alter bzw. die Verhältnisse am 1. Januar des Jahres an, für das der Beitrag erhoben wird.

Die Aufnahmegebühr entfällt bei Wiedereintritt eines ehemaligen Mitglieds innerhalb von fünf Kalenderjahren nach Wirksamwerden seines Austritts.

VI. Es bleibt bei den früher vorgenommenen Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen für Ehrenmitglieder sowie Mitglieder mit langjähriger Mitgliedschaft und bei den Sonderbeiträgen für bisherige Passive Mitglieder und Passive fördernde Mitglieder.

Der Beitrag für Mitglieder, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, wird auf Antrag nach mindestens 30jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft auf 100,00 € ermäßigt.

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